Für Privatwaldbewirtschafter, Landwirte sowie Werk- und Gartenbaupersonal
In der gesamten Schweiz besteht die Verpflichtung, dass Personen, die im Wald Holzerntearbeiten durchführen, eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen. Dies ist im Waldgesetz und der Waldverordnung festgelegt. Seit dem 1. Januar 2017 müssen alle Arbeitskräfte, die Tätigkeiten wie das Fällen, Entasten und Rücken von Bäumen ausführen, eine mindestens 10-tägige Ausbildung nachweisen. Diese Ausbildung gewährleistet, dass die Arbeiten im Wald sicher und fachgerecht durchgeführt werden.
Dieses Jahr bieten wir, je nach Nachfrage, den "Basiskurs Holzernte" oder den "Weiterführungskurs Holzernte" an. Beide Kurse sind anerkannt und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Im Kanton Aargau können Teilnehmer finanzielle Unterstützung beantragen: 425 CHF vom Bund und 200 CHF vom Kanton, um die Ausbildungskosten zu reduzieren. Im Kanton Zürich gibt es ebenfalls die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen, die bis zu 50 % der Kurskosten abdecken kann.
Zielgruppe
Voraussetzungen
Am Ende des Kurses sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Lage motormanuelle Holzerntearbeiten selbständig durchzuführen. Dabei können sie insbesondere:
Sicherheitsregeln respektieren und anwenden
Die Notfallorganisation erstellen und ausführen
Regeln der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufes kennen und umsetzen
Regeln der Holzerei beim Fällen und Aufarbeiten von Spezialfällen praxisbezogen anwenden
Das benötigte Werkzeug fachgerecht einsetzen und warten
Einschätzen, welche Bäume sie selber fällen können
Grundregeln des Holzrückens mit der Seilwinde verstehen
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